Fakten rund um die
Betreuung

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Voraussetzungen

Tagesfolge:

Die Betreuung ist ganztägig und kann zwei bis fünf Tage umfassen. Wir bieten folgende Varianten:

2 -3 Tage:

Mo Di oder Do Fr

Mo Di Mi oder Mi Do Fr

4 Tage:

frei wählbar

Diese Reglung garantiert den Kindern die grösste Kontinuität in der Gruppenzusammensetzung und Beständigkeit beim Betreuungspersonal.

Essen:

Ihr Kind ist mindestens drei Monate alt und ist sich gewohnt Schoppen zu trinken.


Öffnungszeiten

Generelle Öffnungszeiten

Die Kinderkrippe Albisrieden ist Montag bis Freitag 6.45 Uhr bis 18.15 Uhr geöffnet.

Bring- und Abholzeiten:

Bringzeit: 6.45 - 9.00
Abholzeit: 16.15 - 18.15

Jahrespläne

Jahresplan 2024

Jahresplan 2025

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Schliesstage

An gesetzlichen Feiertagen bleibt die KKA geschlossen.

Betriebsferien sind zwischen Weihnachten und Neujahr, eine Woche Ende Juli und einzelne zusätzliche Tage.

Eine detaillierte Aufstellung der Schliesstage pro Jahr ist im Jahresplan ersichtlich.


Kosten

Tarife Vollzahler


Vorauszahlung

Die Vorauszahlung beträgt 500.- CHF und wird nach Vertragsunterschrift einbezahlt. Die Anzahlung kann ab dem vierten Betreuungsmonat angerechnet werden.

Subventionierte Betreuung

Wir bieten subventionierte Krippenplätze an. Die Kostenberechnung erfolgt nach den städtischen Richtlinien. Um einen subventionierten Platz zu erhalten, benötigen wir eine gültige Bestätigung über den Beitragsfaktor (BF) und eine gültige Bestätigung über den Betreuungsumfang (SBU). Die Bestätigung BF erstellt das Schul- und Sportdepartement und die Bestätigung über den SBU stellt das Sozialdepartement aus.

Unter folgendem Link der Stadt Zürich finden sie alle Informationen: Betreuungskosten und Subventionen

Die Bestätigungen sind uns vor Eintritt des Kindes vorzuweisen.


Eingewöhnung

Für einen optimalen Start Ihres Kindes in unserer Kinderkrippe arbeiten wir nach dem sogenannten Berliner Modell. Die Eingewöhnungsphase dauert in der Regel 2-4 Wochen und startet mit dem Eintrittsdatum im Vertrag. Ziel ist, dass das Kind mit der vertrauten Person als Unterstützung, die neue Bezugsperson kennen lernt und zu ihr Vertrauen entwickelt. Durch die Anwesenheit der Eltern hat das Kind die Sicherheit, die es braucht, um die neue Umgebung zu erkunden und eine Beziehung zu der neuen Bezugsperson entwickeln zu können.

Detaillierte Informationen zu der Eingewöhnung finden sie hier: Eingewöhnung

 

Dokumente rund ums Angebot

Umgang mit kranken Kindern

Reglement



FAQ

Bezahlen Während Ferien

Der monatliche Beitrag ist jeden Monat gleichbleibend ob die Eltern Ihre Kinder in die Kinderkrippe bringen oder nicht. Es wird der reguläre Monatstarif verrechnet.


Verrechnung der Schliesstage

Wir rechnen (wie die Stadt Zürich) mit einem monatlichen Einheitsbetrag. Dies bedeutet, wir haben jährlich 240 Öffnungstage. Diese generieren einen Jahresbetrag für jedes Kind und dieser Betrag wird in gleichen Teilen auf die zwölf Monate verteilt. So erhalten die Eltern jeden Monat eine Rechnung mit dem selben Betrag.


Zusatztage

Wenn es platztechnisch möglich ist, können bei uns die Kinder auch an zusätzlichen Tagen betreut werden. Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage bitte an die Gruppenleitung. Die Kosten für den Zusatztag betragen den Tagesbeitrag gemäss Vertrag. Ist der der Beitrag subventioniert, verrechnen wir nur den Beitrag der Eltern plus CHF 10.00 jedoch mindestens CHF 40.00. Die Verrechnung erfolgt in der Regel im Folgemonat.


Während der Eingewöhnung zahlen die Eltern den regulären Monatstarif. Die Kinder kommen jeden Tag in die Kinderkrippe (nicht nur an den zukünftigen Betreuungstagen) jedoch für kürzere Zeitabschnitte.

Kosten Eingewöhnung